Wann die Krankenkasse für eine dauerhafte Haarentfernung zahlt
Liebe Leser und Leserinnen,
dass man der Solidargemeinschaft nicht die Kosten für eine dauerhafte Haarentfernung aufs Auge drücken kann, ist wohl unumstritten. Schließlich geht es ja nicht um gesundheitlich Notwendiges, sondern „nur“ um die Schönheit. Deshalb zahlen die Krankenkassen auch nicht für solche Behandlungen – jedenfalls im Normalfall.
Unter welchen Umständen private und gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine dauerhafte Haarentfernung übernehmen
Bei der Frage, ob eine Krankenversicherung die Kosten für eine dauerhafte Haarentfernung ganz oder teilweise übernimmt, kommt es darauf an, ob eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung besteht. Außerdem was in Ihren Bedingungen steht und was Sie alles Privatpatient abgeschlossen haben. Existiert kein ärztliches Gutachten, wird auch eine private oder gesetzliche Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern.
Unter medizinischer Notwendigkeit darf man aber nicht nur physische Gründe verstehen, sondern unter Umständen auch psychische! Wenn eine Frau nämlich extrem stark unter einer übermäßigen Gesichtsbehaarung wie ein Mann leidet, kann auch das ein Grund sein, das eine Epilation übernommen wird. Dazu muss der Betroffene allerdings ein psychologisches Gutachten erstellen lassen, das er seiner Krankenkasse vorlegen kann.
Das Gleiche gilt auch im Fall einer Hypertrichose oder einer Hormonstörung mit Haarwuchs, die man sich ebenfalls von einem Arzt attestieren lassen muss.
Tabletten gegen Haarwuchs im Gesicht gibt es leider nicht, am Körper werden die Haare nach meinen Beobachtungen unter einer medizinischen Therapie weniger.
Falls Sie oder jemand aus Ihrem Bekanntenkreis zu den Betroffenen zählen sollte, lohnt es sich also auf jeden Fall, sich vorab über die Möglichkeit einer Kostenübernahme für eine dauerhafte Haarentfernung zu informieren. Man darf sich nicht so schnell abwimmeln lassen.
Leider ist es in den letzten Jahren immer schwieriger geworden, so eine Behandlung genehmigt zu bekommen. Auch wurde fast immer nur die Nadelepilation genehmigt.
Ein besonderer Fall – die Haarentfernung bei Transsexuellen
Wie Sie unter Haarentfernung bei Transsexuellen ausführlich nachlesen können, übernehmen die Krankenkassen bei der dauerhaften Haarentfernung Transsexueller die Kosten für eine Nadelepilation. Bei Personen, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen haben, wird diese Haarentfernung nämlich als eine notwendige medizinische Maßnahme gewertet! Hier gibt es aber auch Privatkassen, die das ablehnen, wenn Ihr Vertrag diesbezüglich nicht abgeschlossen wurde.
2023 Ob diese Angaben heute noch so gelten, kann ich nicht mehr sagen, da ich inzwischen in Rente bin.